EPRORA übernimmt Ihren laufenden Verpackungs-EPR-Prozess.
Verbinden Sie Shops und Marktplätze, führen Sie Verkaufs- und Verpackungsdaten zusammen und halten Sie Ihren Meldedatensatz im EPRORA Office laufend aktuell.
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Ihr Deutschlandgeschäft soll weiterlaufen. EPRORA hilft österreichischen Händlern und Herstellern, LUCID, Bevollmächtigung, Verpackungsmengen und Nachweise nachvollziehbar zu organisieren.
LUCID schon vorhanden, wenige Deutschlandsendungen oder ein Marktplatz verlangt Unterlagen? Beginnen Sie mit Ihrem konkreten Fall. Bestehende Daten bleiben der Ausgangspunkt; nach wirksamer Bevollmächtigung übernimmt EPRORA die übertragbaren deutschen Verpackungspflichten.
Vom kleinen Etsy-Shop bis zum Hersteller mit mehreren Vertriebskanälen: Hier sehen Sie den nächsten Schritt, die benötigten Angaben und den Teil, den EPRORA übernimmt.
Sie möchten Ihre bestehende Deutschlandregistrierung ergänzen, nicht eine zweite Nummer anlegen.
Sie möchten wissen, welche Verpackungsschritte vor dem ersten oder erneuten Verkauf fehlen.
Fixkosten und Verwaltungszeit dürfen kleine Bestellungen nicht unkalkulierbar machen.
Sie sind in Österreich entpflichtet und fragen sich, ob Deutschland damit ebenfalls abgedeckt ist.
Eine Meldung oder Sperre nennt eine EPR-Nummer, aber Sie wissen nicht, welcher Nachweis fehlt.
Kartons, Füllmaterial und verschiedene Verpackungsvarianten müssen wiederholt in Listen und Nachweisen zusammengeführt werden.
Verkäufer, Lager, Abnehmer und Verpackungsmengen fallen auseinander; dieselben Daten werden mehrfach bearbeitet.
EPRORA-Service ab CHF 59 pro Jahr. Ein neues Deutschland-Mandat kostet einmalig CHF 29: zusammen ab CHF 88 Servicekosten im ersten Jahr im passenden Einstiegstarif. Die offizielle LUCID-Registrierung und ZSVR-Datenmeldungen kosten CHF 0. Externe Systembeteiligung nach Material, Gewicht und Tarif, gegebenenfalls Steuern und gewählte Zusatzleistungen kommen getrennt hinzu. Systemkosten werden nach dem ausgewiesenen Vorkasseprozess behandelt; ein noch offener Systempreis ist nicht gleich null. Vertrag und Rechnung werden in CHF geführt, nicht in Euro. Für einen reinen Verpackungsfall ist kein Produktpass-Abo erforderlich.
Diesen Fall ansehen →Nach § 68 Absatz 2 VerpackDG werden bestehende Registrierungen fortgeführt; erforderliche Änderungen sind bis 12. November 2026 vorzunehmen. Die Bevollmächtigtenpflicht für die erfassten ausländischen Hersteller gilt bereits seit 12. August 2026. Der Novembertermin ist keine allgemeine Schonfrist für fehlende Bevollmächtigungen. Vorhandene Systemverträge und bereits beteiligte Mengen werden vor einer Umstellung geprüft.
Stand 15. Oktober 2026: Die WKO fordert Erleichterungen und einen Aufschub der Bevollmächtigtenpflicht. Eine politische Forderung ist noch keine wirksame Befreiung. Maßgeblich bleiben das geltende Recht, Ihre Herstellerrolle und die konkrete Lieferkette. Dieser Hinweis behauptet keine automatische Überwachung künftiger Rechtsänderungen.
WKO · 13.10.2026Ein österreichischer Hersteller ist bereits in der EU niedergelassen. Allein der Verkauf nach Deutschland verlangt deshalb nicht pauschal einen zusätzlichen deutschen GPSR-Vertreter. Bei Importware sind Hersteller-, Einführer- und gegebenenfalls Vertreterrolle gesondert zu prüfen. Produktidentifikation, Sicherheitsinformationen und erforderliche Unterlagen bleiben wichtig. Ein deutsches Verpackungsmandat ersetzt weder diese Produktpflichten noch Elektro- oder Batterieregistrierungen. Gewöhnliche Unionsware im freien Verkehr wird zwischen Österreich und Deutschland nicht allein durch den Grenzübertritt zum Drittlandsimport. Steuerfragen, Versand und Retouren bleiben gesondert zu kalkulieren. EPRORA verspricht weder eine sofortige Marktplatzfreischaltung noch vollständige Produktkonformität allein durch ein Verpackungsabo.
Offizielle Grundlagen: WKO · PPWR Deutschland · VerpackDG § 5 · VerpackDG § 68 · WKO · Kleinstunternehmen · WKO · Herstellerrolle · WKO · Lieferantenunterlagen · WKO · GPSR
Inhaltlich geprüft:
Entscheidend sind Ihre Rolle und Ihr Vertriebsmodell in Deutschland – nicht allein der Sitz in Österreich. Besonders relevant sind direkte Verkäufe an deutsche Endabnehmer ohne deutsche Niederlassung.
Eine vorhandene LUCID-Registrierung bleibt bestehen. Ist noch keine vorhanden, ist die offizielle Herstellerregistrierung jederzeit online und kostenlos möglich. EPRORA bereitet die Unternehmens- und Bevollmächtigtendaten vor, begleitet die Rückkehr und prüft den Status erneut.
Genau wie auf der EPRORA-Hauptseite bleibt der Vertrieb bestehen. Nach Anbindung und Freigabe werden verfügbare Daten übernommen; fehlende Verpackungsmaterialien oder Gewichte werden bei Einrichtung oder Änderungen ergänzt.
Eine aufgeführte Plattform bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Konto bereits verbunden ist. Verfügbarkeit hängt von Anbieter, API, Berechtigungen und Ihrer Freigabe ab.
Die österreichische Verpackungsverordnung und österreichische Sammel- und Verwertungssysteme lösen österreichische Pflichten. Für Deutschland nennt die WKO weiterhin das deutsche VerpackDG, ZSVR/LUCID, Herstellerverantwortung und Bevollmächtigung. EPRORA hält die Länderrollen getrennt, nutzt Produkt- und Verpackungsstammdaten aber wieder.
Die ZSVR nennt als Beispiele: bis zu 200.000 € bei Verstößen gegen die Systembeteiligungspflicht, bis zu 100.000 € bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht und bis zu 10.000 € bei Verstößen gegen die Datenmeldepflicht.
Die konkrete Bußgeldhöhe richtet sich nach Art, Schwere und Verschulden. Mehrere Verstöße können gesondert geahndet werden; zusätzlich kann eine Gewinnabschöpfung in Betracht kommen.
Neben der deutschen Verpackungs-EPR kann EPRORA Produkt- und Produktionsdaten dauerhaft mit Compliance verbinden. So entsteht aus einer gesetzlichen Einzelpflicht ein nutzbares digitales System für Produkte und Märkte.
LUCID, deutscher Bevollmächtigter, Systemstatus, Verpackungsmengen, Meldungen, Nachweise sowie Shop- und Marketplace-Daten in einem laufenden Workflow.
Produkt-, Material- und Compliance-Daten können zu digitalen Produktpässen zusammengeführt und als strukturierte Produktinformation bereitgestellt werden.
Einzelne Produkte bzw. Produktionseinheiten können über Seriennummern eindeutig identifiziert und mit Produkt-, Produktions- und Compliance-Daten verknüpft werden.
Produktions- und Unternehmenssysteme können über den EPRORA Production Connector an Produkt-, Seriennummern-, Verpackungs- und Compliance-Prozesse angebunden werden.
Damit kann EPRORA den Weg vom produzierten Artikel über Produktidentität und Produktpass bis zur Verpackungs- und Markt-Compliance in einem System abbilden.
Für Hersteller, Marken und Exporteure: Produkt-, Material-, Lieferanten- und Produktionsdaten frühzeitig strukturieren. Die EU führt Digitale Produktpässe je Produktgruppe schrittweise ein – nicht pauschal für alle Produkte ab 2027.
Für Elektrofahrzeugbatterien, LMT-Batterien und Industriebatterien mit mehr als 2 kWh gelten dann EU-Batteriepasspflichten. Produkt- und Einzeldaten frühzeitig aus der Fertigung erfassen.
Sektorspezifische ESPR-Regelungen sind für 2027 geplant; konkrete Pflichten und Übergangsfristen folgen den Rechtsakten. Es gibt keine allgemeine Textil-DPP-Pflicht ab Februar 2027.
Unter anderem Stahl, Aluminium, Reifen, Möbel und weitere Produktgruppen erhalten schrittweise eigene Anforderungen. Maßgeblich sind jeweils veröffentlichte EU-Rechtsakte.
EPRORA verbindet Produktstammdaten, Lieferkette und Materialnachweise mit Chargen, Seriennummern, QR-Identität und – bei vorhandenen Schnittstellen – Produktionssystemen. So wird aus der DPP-Vorbereitung ein langfristig nutzbarer Datenprozess.
Die Verfügbarkeit konkreter Integrationen hängt von Systemen, Schnittstellen und Datenqualität ab. DPP-Vorbereitung und tatsächliche Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht sind gesondert zu prüfen.
Einmalige Einrichtung eines neuen Deutschland-Mandats: CHF 29.
Zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer; Systembeteiligung und gewählte Zusatzmodule separat.
Trennen Sie kostenlose LUCID-Registrierung, gegebenenfalls erforderliche Systembeteiligung und EPRORA-Serviceentgelt. Prüfen Sie vor der Buchung den aktuellen Preis, enthaltene Leistungen, mögliche Einrichtungskosten, Verlängerung und Kündigung. Eine vermeintliche pauschale Komplettlizenz darf nicht vorausgesetzt werden.
Pflichten prüfen →Der kostenlose Check empfiehlt den passenden Tarif. EPRORA-Preis, einmalige Mandatseinrichtung und externe Kosten werden getrennt ausgewiesen. Maßgeblich ist der CHF-Vertragspreis; EUR dient als unverbindliche Orientierung und kann sich mit dem Wechselkurs ändern.
Die Seitenstruktur deckt die in Österreich verwendeten Themen „PPWR Deutschland“, „Verpackungsrecht für österreichische Unternehmen in Deutschland“, „LUCID“, „VerpackDG“, „Registrierungs- und Meldepflichten“ und „Bevollmächtigte“ ab und verbindet sie mit transaktionalen Suchbegriffen wie „EPR Deutschland Österreich“ und „Verpackungsbevollmächtigter Deutschland Österreich“.
Lokale Suchseiten, de-AT/en-AT hreflang, strukturierte FAQ-/Service-/HowTo-Daten, Sitemap/Feed, AI-Indizes und machine-readable Antworten sorgen dafür, dass klassische Suche und Antwortsysteme dieselbe österreichspezifische Aussage finden: Österreichische Pflichten bleiben bestehen, Deutschland braucht seinen eigenen Compliance-Workflow.
Jede Seite beantwortet eine konkrete Informations- oder Kaufabsichtsfrage; Deutsch (Österreich) und Englisch sind miteinander verknüpft.
Nein. Verwenden Sie die bestehende Registrierung derselben Gesellschaft und ergänzen Sie erforderliche Daten sowie gegebenenfalls den Bevollmächtigten. EPRORA unterstützt den Ablauf. Höchstpersönliche Registerhandlungen bleiben beim Hersteller.
Ein Vertrag allein für Österreich deckt deutsche Pflichten nicht automatisch ab. Entscheidend ist, welche Länder und Leistungen tatsächlich vereinbart sind. EPRORA beginnt mit dieser Bestandsprüfung, statt eine vorhandene Deutschlandabdeckung ungeprüft zu ersetzen.
Im passenden Einstiegstarif ab CHF 59 pro Jahr und einmalig CHF 29 für ein neues Deutschland-Mandat: ab CHF 88 Servicekosten im ersten Jahr. Systemkosten, gegebenenfalls Steuern und gewählte Zusatzleistungen sind separat. Die offizielle LUCID-Registrierung ist kostenlos; CHF bedeutet Schweizer Franken, nicht Euro.
Nein. Erleichterungen bei einzelnen PPWR-Konformitätspflichten sind keine allgemeine EPR- oder Lizenzierungsbefreiung. Herstellerrolle, Lieferkette, Verpackung und Zielland müssen eingeordnet werden.
Nein. EPRORA kann den vereinbarten Verpackungsfall bearbeiten und passende Nachweise bereitstellen. Der Marktplatz prüft selbst und entscheidet über Freischaltung. Eine GPSR- oder Produktdaten-Sperre wird nicht durch ein Verpackungsmandat behoben.
Nicht pauschal allein wegen des Deutschlandverkaufs. Ein österreichischer Hersteller ist bereits in der EU niedergelassen. Bei Importware sind die Rollen der Wirtschaftsakteure gesondert zu prüfen. Die deutsche Verpackungsbevollmächtigung und die GPSR-Verantwortung sind unterschiedliche Aufgaben.
Nein. Verpackungs-EPR und Verpackungskonformität sind unterschiedliche Aufgaben. Lieferantendaten helfen bei der Bewertung, ersetzen diese aber nicht. Erforderliche technische Nachweise und die verantwortliche Rolle müssen geklärt werden; Dokumentenverwaltung allein ist keine Zertifizierung.
Nein. Ein Wiederverkäufer ist anders einzuordnen als ein beruflicher Endabnehmer. Registrierung, Systembeteiligung und sonstige Rücknahmepflichten sind getrennt zu prüfen. Ein Fulfillment-Lager allein belegt keine eigene Niederlassung.
Eine politische Forderung ändert geltendes Recht nicht automatisch. Nach dem am 15. Oktober 2026 geprüften Stand sind einschlägige Pflichten und die Ergänzung bestehender LUCID-Daten bis 12. November 2026 getrennt zu beachten. Prüfen Sie neue Veröffentlichungen und Ihren tatsächlichen Fall.
Nein. Diese Module sind nur nach Bedarf auszuwählen. Eine gesetzliche Produktpasspflicht richtet sich nach Produktkategorie und Anwendungsdatum. Ein reiner Deutschland-Verpackungsfall benötigt kein pauschales Zusatzabo.
WKO · PPWR Deutschland · WKO · EU-Verpackungsverordnung (PPWR) · WKO · Länderübersicht PPWR · WKO · Verpackungsverordnung Österreich · ZSVR · Bevollmächtigung · ZSVR · LUCID Registrierung · VerpackDG § 5 · EU PPWR · Regulation (EU) 2025/40
Content reviewed: 2026-10-15Diese Seite bietet allgemeine Compliance-Informationen und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Herstellerrolle, Vertriebsweg und aktuell geltendes Recht sind im Einzelfall entscheidend.
Erfassen Sie im Selfcheck, in welche EU-Länder Sie verkaufen. Entscheiden Sie anschließend für jedes unterstützte Land ausdrücklich, ob Sie EPRORA mit der Vertretung beauftragen möchten. Ein ausgewähltes Verkaufsland ist noch kein erteiltes Mandat.
Für jedes neu beauftragte Land werden das passende Jahresabo und die einmalige Mandatseinrichtung separat berechnet. Die reguläre Jahresverlängerung enthält keine erneute Einrichtungspauschale. Der Selfcheck weist die einzelnen Länderpositionen, den Gesamtpreis im ersten Jahr und die jährlichen Folgekosten aus. Gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer und Fremdkosten werden zusätzlich ausgewiesen.
Ein Paket für Länderregeln und Monitoring ersetzt kein Vertretungsmandat und kein Jahresabo für ein weiteres Land. Zusatzleistungen werden getrennt von der Mandatierung ausgewiesen.
Für jedes beauftragte Land sind eigene Vertragsunterlagen vorgesehen. Sie prüfen die Angaben, ergänzen offene Felder und unterzeichnen die betreffenden Unterlagen. Ein erzeugtes Dokument oder eine Zahlung allein bedeutet noch keine wirksame Aktivierung des Mandats.
Eine deutsche LUCID-Registrierung oder ein Deutschland-Mandat ersetzt keine länderspezifische Beauftragung für andere Verkaufsländer. Bestehende Registrierungen und Systemverträge werden bei der Bearbeitung berücksichtigt.
EPRORA verbindet Verpackungs-Compliance, Produktpässe und Produktionsdaten. Kleine Onlineshops, Produktionsbetriebe und Unternehmensgruppen können ihre Daten in einer Plattform organisieren.