B2B-Nutzungs- und Servicebedingungen
Stand: 8. Oktober 2026 · Rechtlich maßgebliche Fassung: Deutsch.
1. Anbieter, Geltungsbereich und B2B-Ausschluss
Anbieter ist EPRORA Compliance UG (haftungsbeschränkt), Gildehauser Weg 114, 48529 Nordhorn. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden über die EPRORA-Plattform nicht angeboten.
2. Vertragsschluss
Darstellungen auf der Website sind grundsätzlich Aufforderungen zur Abgabe einer Bestellung. Der Vertrag kommt zustande, wenn EPRORA die Bestellung des Unternehmenskunden bestätigt oder ein ausdrücklich als verbindlich gekennzeichneter Checkout erfolgreich abgeschlossen und bestätigt wurde. Tarif-/Bestellübersicht, gegebenenfalls ein separater Bevollmächtigungsvertrag und diese Bedingungen bilden gemeinsam die Vertragsgrundlage.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den freigeschalteten Modulen. Leistungen können insbesondere Bedarfschecks, Produkt- und Verpackungsdatenverwaltung, EPR-/Registrierungsworkflows, Bevollmächtigtenleistungen bei gesondertem Mandat, Marketplace-Integrationen, Reporting, Regulatory Monitoring, Dokumentenverwaltung sowie optionale Produktpass-, QR- oder Country-Module umfassen.
4. Bevollmächtigtenleistungen und Register
Soweit EPRORA als Bevollmächtigter tätig wird, gilt ergänzend der gesonderte Bevollmächtigungsvertrag. Handlungen, die nach Gesetz, Registervorgaben oder Vorgaben eines Systems persönlich durch den Hersteller, Händler oder Kunden bestätigt werden müssen, verbleiben beim Kunden. Bearbeitungszeiten, Entscheidungen und Gebühren von Behörden, Registern, Systembetreibern oder sonstigen Dritten liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von EPRORA.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt richtige, vollständige und aktuelle Unternehmens-, Produkt-, Verpackungs-, Absatz-, Marketplace- und Registrierungsdaten bereit. Änderungen, die Pflichten, Mengen oder Registrierungen beeinflussen können, sind unverzüglich im System zu aktualisieren. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung und Verarbeitung der bereitgestellten Daten sowie zur Anbindung verbundener Konten berechtigt ist.
6. Benutzerkonten und Sicherheit
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur berechtigten Personen zugänglich gemacht werden. Der Kunde verwaltet Rollen und Benutzer seiner Organisation und informiert EPRORA unverzüglich über vermuteten Missbrauch oder kompromittierte Zugangsdaten. EPRORA darf angemessene Sicherheitsmaßnahmen, Mehrfaktor- oder Reauthentifizierungsverfahren verlangen.
7. Marketplace- und Drittanbieter-Integrationen
Integrationen werden nur nach Autorisierung des Kunden aktiviert. Funktionsumfang, Freigabe und Verfügbarkeit können von APIs, App-Reviews, Berechtigungen und technischen Änderungen des jeweiligen Drittanbieters abhängen. EPRORA entscheidet nicht über Sperren, Freigaben oder sonstige Enforcement-Maßnahmen eines Marketplaces.
8. Automatisierung, Regulatory Intelligence und Prüfergebnisse
EPRORA kann Daten automatisiert klassifizieren, Regelwerke anwenden, mögliche Pflichten erkennen, Fristen berechnen und Handlungen empfehlen. Ergebnisse beruhen auf den verfügbaren Regelständen sowie den vom Kunden bereitgestellten oder autorisiert importierten Daten. Erkennbare Sonderfälle können zur manuellen Prüfung gekennzeichnet werden. Automatisierte Hinweise ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
9. Preise, Fremdkosten, Steuern und Zahlung
Die vor verbindlicher Bestellung angezeigten Preise, Abrechnungsintervalle und Vertragswährungen sind maßgeblich. Fremdkosten – etwa Systembeteiligungs-, Register-, Prüf-, Identifizierungs-, Signatur-, Versand- oder Drittanbietergebühren – sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich ausgewiesen ist. Umsatzsteuer und sonstige Abgaben werden entsprechend der anwendbaren steuerlichen Behandlung berechnet. Rechnungen sind zu dem im Checkout, Tarif oder auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt fällig.
Für die ausdrücklich beauftragte Ersteinrichtung eines neuen deutschen Verpackungsmandats fallen einmalig 29 CHF zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer an. Die Pauschale umfasst die Anlage der Mandantenakte, die Vertragsvorbereitung und geführte Schritte zur Benennung in LUCID. Die laufende Bevollmächtigtenleistung ist im gewählten Jahresabo enthalten. Bei regulärer Jahresverlängerung fällt die Einrichtungspauschale nicht erneut an. Bestehende Vereinbarungen und ihre vereinbarten Preise bleiben unverändert; eine nachträgliche Einrichtungspauschale wird nicht erhoben. Digitale Produktpässe und andere optionale Zusatzmodule werden nur bei gesonderter Auswahl zu den vor der Bestellung angezeigten Preisen berechnet. Die Zahlung allein aktiviert das Mandat nicht; der erforderliche Vertragsschluss und die wirksame Benennung in LUCID müssen ebenfalls abgeschlossen sein.
10. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Vertragslaufzeit, automatische Verlängerung und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich aus dem bei Vertragsschluss angezeigten Tarif oder der individuellen Bestellung. Eine Kündigung wirkt grundsätzlich zum Ende der laufenden Vertragsperiode. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
11. Keine Verbraucher-Widerrufsrechte
Da die Plattform ausschließlich Unternehmerverträge anbietet, bestehen die gesetzlichen Widerrufsrechte für Verbraucher nicht. EPRORA kann freiwillige Storno- oder Kulanzregelungen im jeweiligen Angebot vorsehen.
12. Daten, Dokumente und Exporte
Der Kunde behält die Rechte an seinen bereitgestellten Daten. EPRORA erhält für die Vertragsdauer die erforderlichen Nutzungsrechte, um Daten zu speichern, zu strukturieren, auszuwerten, zu übersetzen, in Reports zu überführen und im Rahmen beauftragter Compliance-Prozesse zu verwenden. Der Kunde soll relevante Reports und Nachweise regelmäßig exportieren, soweit dies für seine interne Dokumentation erforderlich ist.
13. Rechte an Software und Inhalten
An Software, Benutzeroberflächen, Datenmodellen, Workflows, Templates, Marken und Dokumentation von EPRORA verbleiben sämtliche Rechte bei EPRORA oder den jeweiligen Lizenzgebern. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für eigene betriebliche Compliance-Zwecke. Reverse Engineering, Umgehung von Zugriffsbeschränkungen oder missbräuchliche automatisierte Zugriffe sind untersagt, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes erlaubt.
14. Verfügbarkeit, Wartung und höhere Gewalt
EPRORA strebt eine marktübliche technische Verfügbarkeit an. Wartung, Sicherheitsupdates, notwendige Migrationen, höhere Gewalt sowie Störungen bei Internet-, Cloud-, Behörden-, Register-, Marketplace- oder sonstigen Drittsystemen können Funktionen vorübergehend einschränken. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit gilt nur, wenn sie ausdrücklich in einem SLA vereinbart wurde.
15. Gewährleistung bei Softwareleistungen
Der Kunde meldet reproduzierbare Fehler mit ausreichenden Informationen. EPRORA wird wesentliche Fehler innerhalb angemessener Frist nach Priorität bearbeiten. Funktionsbeeinträchtigungen, die ausschließlich durch unrichtige Kundendaten, nicht unterstützte Fremdsystemänderungen oder fehlende Berechtigungen des Kunden entstehen, gelten nicht als Mangel der EPRORA-Plattform.
16. Haftung
EPRORA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
17. Verantwortung für Kundendaten und Freistellung
Der Kunde ist für die sachliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit seiner bereitgestellten Daten und Inhalte verantwortlich. Verletzt der Kunde schuldhaft Rechte Dritter oder gesetzliche Pflichten durch von ihm bereitgestellte Inhalte, stellt er EPRORA im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter frei.
18. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Personenbezogene Daten werden nach der Datenschutzerklärung und – soweit erforderlich – einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung verarbeitet. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
19. Sperrung und Sicherheitsmaßnahmen
EPRORA darf Zugänge vorübergehend einschränken, wenn dies zum Schutz von Plattform, Kunden oder Dritten, zur Abwehr von Missbrauch, aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen oder bei erheblichem Zahlungsverzug erforderlich ist. Berechtigte Interessen des Kunden werden berücksichtigt; soweit möglich wird vorab informiert.
20. Änderungen von Leistungen und Bedingungen
Technische, gesetzliche oder regulatorische Entwicklungen können Anpassungen einzelner Funktionen erfordern. Wesentliche Änderungen laufender Vertragsbedingungen werden mit angemessener Vorlaufzeit mitgeteilt und nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen wirksam. Individuell vereinbarte Leistungszusagen bleiben vorrangig.
21. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen, soweit zulässig. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz von EPRORA.
22. Rangfolge, Vertragssprache und Schlussbestimmungen
Individuelle Bestellungen und ein gesonderter Bevollmächtigungsvertrag gehen diesen allgemeinen Bedingungen vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten. Rechtlich maßgeblich ist die deutsche Fassung; Übersetzungen dienen der internationalen Bedienbarkeit. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.