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Pflichten prüfen
Österreich → Deutschland · LUCID Frist 12.11.2026

Österreichische Händler mit bestehendem LUCID: 12. November 2026 im Blick behalten

Österreichische Unternehmen, die bereits vor dem 12. August 2026 in LUCID registriert waren, müssen geänderte Registrierungsangaben nach § 68 Absatz 2 VerpackDG bis zum 12. November 2026 aktualisieren. Bei betroffenen Verkäufen ohne deutsche Niederlassung gehört die deutsche EPR-Bevollmächtigung in die aktuelle Registrierung. Die Vertreterpflicht selbst gilt bereits seit 12. August 2026.

Österreichisches LUCID jetzt prüfenEPRORA
Vorhandenes LUCID nicht neu aufbauen
Bestandsangaben bis 12.11.2026 aktualisieren
Deutschen EPR-Bevollmächtigten prüfen und eintragen
Danach laufende Deutschland-Compliance in EPRORA verwalten

Für wen ist das relevant?

Österreichische Kleingewerbe, Einzelunternehmen, Etsy-, eBay-, Vinted-Pro-, Shopify-, WooCommerce- und andere Händler mit bestehender LUCID-Registrierung und Deutschland-Vertrieb.

Praktischer Ablauf

  1. Bestehenden LUCID-Datensatz prüfen
  2. Deutschland-Herstellerrolle und Bevollmächtigtenpflicht klären
  3. Mandat einrichten, soweit erforderlich
  4. LUCID-Bestandsdaten bis zum Stichtag aktualisieren
  5. Verpackungsdaten und Nachweise anschließend laufend über EPRORA führen

Häufige Fragen

Ersetzt meine österreichische Verpackungs-Compliance die deutsche Frist?

Nein. Die deutsche LUCID-Registrierung und die dazugehörigen Änderungen sind ein separater Deutschland-Prozess.

Gilt die Frist nur für große Unternehmen?

Nein. § 68 Absatz 2 knüpft an eine bestehende Registrierung an, nicht an Unternehmensgröße oder Umsatz.

Kann ich meine vorhandene LUCID-Nummer behalten?

Ja. Die bestehende Registrierung gilt fort und wird aktualisiert.

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Verpackungsvertretung für Ihre EU-Verkaufsländer

Erfassen Sie im Selfcheck, in welche EU-Länder Sie verkaufen. Entscheiden Sie anschließend für jedes unterstützte Land ausdrücklich, ob Sie EPRORA mit der Vertretung beauftragen möchten. Ein ausgewähltes Verkaufsland ist noch kein erteiltes Mandat.

Ein Mandat und ein Jahresabo je Land

Für jedes neu beauftragte Land werden das passende Jahresabo und die einmalige Mandatseinrichtung separat berechnet. Die reguläre Jahresverlängerung enthält keine erneute Einrichtungspauschale. Der Selfcheck weist die einzelnen Länderpositionen, den Gesamtpreis im ersten Jahr und die jährlichen Folgekosten aus. Gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer und Fremdkosten werden zusätzlich ausgewiesen.

Ein Paket für Länderregeln und Monitoring ersetzt kein Vertretungsmandat und kein Jahresabo für ein weiteres Land. Zusatzleistungen werden getrennt von der Mandatierung ausgewiesen.

Vertragsunterlagen je Land

Für jedes beauftragte Land sind eigene Vertragsunterlagen vorgesehen. Sie prüfen die Angaben, ergänzen offene Felder und unterzeichnen die betreffenden Unterlagen. Ein erzeugtes Dokument oder eine Zahlung allein bedeutet noch keine wirksame Aktivierung des Mandats.

Eine deutsche LUCID-Registrierung oder ein Deutschland-Mandat ersetzt keine länderspezifische Beauftragung für andere Verkaufsländer. Bestehende Registrierungen und Systemverträge werden bei der Bearbeitung berücksichtigt.

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