Österreichische Händler mit bestehendem LUCID: 12. November 2026 im Blick behalten
Österreichische Unternehmen, die bereits vor dem 12. August 2026 in LUCID registriert waren, müssen geänderte Registrierungsangaben nach § 68 Absatz 2 VerpackDG bis zum 12. November 2026 aktualisieren. Bei betroffenen Verkäufen ohne deutsche Niederlassung gehört die deutsche EPR-Bevollmächtigung in die aktuelle Registrierung. Die Vertreterpflicht selbst gilt bereits seit 12. August 2026.
Für wen ist das relevant?
Österreichische Kleingewerbe, Einzelunternehmen, Etsy-, eBay-, Vinted-Pro-, Shopify-, WooCommerce- und andere Händler mit bestehender LUCID-Registrierung und Deutschland-Vertrieb.
Praktischer Ablauf
- Bestehenden LUCID-Datensatz prüfen
- Deutschland-Herstellerrolle und Bevollmächtigtenpflicht klären
- Mandat einrichten, soweit erforderlich
- LUCID-Bestandsdaten bis zum Stichtag aktualisieren
- Verpackungsdaten und Nachweise anschließend laufend über EPRORA führen
Häufige Fragen
Ersetzt meine österreichische Verpackungs-Compliance die deutsche Frist?
Nein. Die deutsche LUCID-Registrierung und die dazugehörigen Änderungen sind ein separater Deutschland-Prozess.
Gilt die Frist nur für große Unternehmen?
Nein. § 68 Absatz 2 knüpft an eine bestehende Registrierung an, nicht an Unternehmensgröße oder Umsatz.
Kann ich meine vorhandene LUCID-Nummer behalten?
Ja. Die bestehende Registrierung gilt fort und wird aktualisiert.