Lokale Pflichten und Deutschland getrennt prüfen · Liechtenstein
Liechtenstein gehört zum EWR. Die lokale Anwendung von EU-Vorschriften hängt von deren EWR-Übernahme und den kundgemachten Rechtsakten ab. Prüfen Sie das amtliche EWR-Register; EU-Termine gelten nicht automatisch unverändert. Bei Direktverkäufen nach Deutschland bleibt die deutsche Zielmarktprüfung erforderlich.
Lokale Pflichten und Deutschland getrennt prüfen
Liechtenstein gehört zum EWR. Die lokale Anwendung von EU-Vorschriften hängt von deren EWR-Übernahme und den kundgemachten Rechtsakten ab. Prüfen Sie das amtliche EWR-Register; EU-Termine gelten nicht automatisch unverändert. Bei Direktverkäufen nach Deutschland bleibt die deutsche Zielmarktprüfung erforderlich.
Deutscher Verpackungsbeauftragter
Ein ausländisches Unternehmen ohne deutsche Niederlassung, das leere Verpackungen oder verpackte Ware direkt an deutsche Endabnehmer liefert, muss die deutsche Bevollmächtigtenpflicht prüfen. Deutscher unterschriebener Vertrag und bestätigte LUCID-Benennung sind erforderlich; ein Abo allein genügt nicht.
Kostenlose LUCID-Registrierung
Die amtliche LUCID-Herstellerregistrierung ist kostenlos. Nutzen Sie für dieselbe Gesellschaft die vorhandene Nummer weiter. Registrierung und Änderungen der Herstellerstammdaten bleiben persönliche Pflichten des Herstellers.
Jahresabos und Kosten
Abo und Einrichtung werden in CHF berechnet. Kosten des deutschen Dualen Systems, etwa Reclay, kommen hinzu und hängen von Material und Jahresmengen ab. Der bestätigte Betrag wird separat ausgewiesen und vor der Systembeteiligung vorausbezahlt. Verlängerungspreise betreffen nur das Abo.
Länderspezifische Informationen
Offizielle Quellen
- Liechtensteinische Landesverwaltung · EWR-Register ↗
- ZSVR · Authorised representatives ↗
- ZSVR · LUCID registration ↗
- EU · Packaging and Packaging Waste Regulation 2025/40 ↗
Inhalt geprüft: