Schweizer Händler mit bestehendem LUCID: Übergangsfrist bis 12. November 2026
Wer als Schweizer Unternehmen bereits vor dem 12. August 2026 in LUCID registriert war, muss geänderte Registrierungsangaben bis zum 12. November 2026 aktualisieren. Für betroffene Hersteller ohne deutsche Niederlassung gehört dazu die Angabe des deutschen EPR-Bevollmächtigten. Die Vertreterpflicht gilt bereits seit dem 12. August 2026.
Für wen ist das relevant?
Schweizer Kleinunternehmen, Einzelunternehmen, Etsy-, eBay-, Vinted-Pro-, Shopify-, WooCommerce- und andere gewerbliche Händler mit bestehender LUCID-Registrierung und direkten Verkäufen nach Deutschland.
Praktischer Ablauf
- Bestehende LUCID-Nummer prüfen
- Herstellerrolle und Deutschland-Bevollmächtigung klären
- Deutsche Vollmacht einrichten
- Bestandsregistrierung bis zum Stichtag aktualisieren
- Mengen, Nachweise und laufende Prozesse in EPRORA verwalten
Häufige Fragen
Ist der 12. November eine neue Startfrist für die Vertreterpflicht?
Nein. Die Vertreterpflicht gilt bei betroffenen ausländischen Herstellern bereits seit 12. August 2026. Der 12. November betrifft die Aktualisierung bestehender LUCID-Registrierungen.
Gilt das auch bei sehr kleinen Deutschland-Umsätzen?
Die Übergangsregel selbst knüpft an die bestehende Registrierung an. Die zugrunde liegende Hersteller- und Vertreterpflicht ist nicht pauschal an eine Umsatzschwelle geknüpft.
Muss ein Schweizer Händler sein bestehendes LUCID neu registrieren?
Nein. Die bestehende Registrierung gilt fort; erforderliche Angaben werden aktualisiert.