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Pflichten prüfen
EPR Deutschland Fristen · 2026/2027

EPR Deutschland Fristen

Bei der deutschen Verpackungs-EPR gibt es nicht nur einen einzigen Jahresstichtag. Registrierung und gegebenenfalls Bevollmächtigung müssen vor dem relevanten Marktzugang stehen; daneben gelten Übergangs-, Mengenmelde-, Vollständigkeits- und Dokumentationsfristen. EPRORA hält diese Pflichten im Compliance-Workflow auseinander.

EPR-Fristen prüfenEPRORA
12. August 2026: aktuelles VerpackDG/PPWR-Regime
12. November 2026: Übergangsfrist für bestimmte Bestandsregistrierungen
15. Mai: relevante Dokumentations- und Vollständigkeitsfristen
1. Juni: bestimmte jährliche Mengenmeldungen nach VerpackDG

Für wen ist das relevant?

Hersteller und Händler mit deutscher Verpackungs-EPR, insbesondere Unternehmen mit bestehenden LUCID-Registrierungen oder wiederkehrenden Mengen- und Dokumentationspflichten.

Praktischer Ablauf

  1. Aktuellen Hersteller- und Vertreterstatus prüfen
  2. Übergangsfristen für bestehende Registrierung einordnen
  3. Jährliche Melde- und Dokumentationspflichten zuordnen
  4. Nachweise und erledigte Meldungen im Workspace archivieren

Vor dem Marktzugang

Registrierung und die im konkreten Fall erforderlichen weiteren Schritte müssen rechtzeitig vor dem relevanten erstmaligen Bereitstellen erfüllt sein. Für ausländische Direktverkäufer kann dazu seit 12. August 2026 auch die Bevollmächtigung gehören.

Übergangsfristen 2026

Das neue VerpackDG enthält Übergangsregeln für bestimmte bereits bestehende Registrierungen und Systembeteiligungen. Diese sind keine allgemeine Schonfrist für neue Marktteilnehmer und müssen fallbezogen geprüft werden.

Wiederkehrende Fristen ab 2027

Je nach Verpackungsart und Menge können unter anderem Dokumentations-, Mengenmelde- und Vollständigkeitspflichten zu unterschiedlichen Stichtagen entstehen. EPRORA ordnet die Frist dem konkreten Datensatz und Nachweis zu, statt einen pauschalen Kalendertermin für alle Unternehmen zu behaupten.

Häufige Fragen

Gibt es eine einzige EPR-Jahresfrist in Deutschland?

Nein. Fristen hängen von der jeweiligen Pflicht ab. Registrierung und erforderliche Bevollmächtigung knüpfen an die Bereitstellung an; zusätzliche jährliche Termine gelten für bestimmte Meldungen, Dokumentationen oder Vollständigkeitserklärungen.

Was ist am 12. November 2026 wichtig?

Für bestimmte bereits registrierte Hersteller enthält das VerpackDG eine Übergangsfrist zur Aktualisierung der Registrierungsangaben, einschließlich der erforderlichen Vertreterangaben.

Warum sind 15. Mai und 1. Juni wichtig?

Der 15. Mai ist unter anderem für bestimmte Dokumentations- und Vollständigkeitspflichten relevant; § 9 VerpackDG enthält zudem eine jährliche Mengenmeldung bis 1. Juni für bestimmte Fälle unterhalb der dort genannten Mengenschwelle.

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Erfassen Sie im Selfcheck, in welche EU-Länder Sie verkaufen. Entscheiden Sie anschließend für jedes unterstützte Land ausdrücklich, ob Sie EPRORA mit der Vertretung beauftragen möchten. Ein ausgewähltes Verkaufsland ist noch kein erteiltes Mandat.

Ein Mandat und ein Jahresabo je Land

Für jedes neu beauftragte Land werden das passende Jahresabo und die einmalige Mandatseinrichtung separat berechnet. Die reguläre Jahresverlängerung enthält keine erneute Einrichtungspauschale. Der Selfcheck weist die einzelnen Länderpositionen, den Gesamtpreis im ersten Jahr und die jährlichen Folgekosten aus. Gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer und Fremdkosten werden zusätzlich ausgewiesen.

Ein Paket für Länderregeln und Monitoring ersetzt kein Vertretungsmandat und kein Jahresabo für ein weiteres Land. Zusatzleistungen werden getrennt von der Mandatierung ausgewiesen.

Vertragsunterlagen je Land

Für jedes beauftragte Land sind eigene Vertragsunterlagen vorgesehen. Sie prüfen die Angaben, ergänzen offene Felder und unterzeichnen die betreffenden Unterlagen. Ein erzeugtes Dokument oder eine Zahlung allein bedeutet noch keine wirksame Aktivierung des Mandats.

Eine deutsche LUCID-Registrierung oder ein Deutschland-Mandat ersetzt keine länderspezifische Beauftragung für andere Verkaufsländer. Bestehende Registrierungen und Systemverträge werden bei der Bearbeitung berücksichtigt.

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